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Strenge Vorschrift fr neue Vorschriften in Sachsen (Dresden)

26.06.2014drucken

Sachsen will den Umfang seiner Vorschriften nicht weiter anwachsen lassen. Die Staatsregierung hat deshalb eine neue Verwaltungsvorschrift für neue Vorschriften beschlossen. Bei diesen und auch Gesetzen soll zukünftig geprüft werden, ob die Regelung nicht in irgendeiner Form schon besteht. Zusätze, die schon in anderen Gesetzen geregelt sind, wie z. B. das Recht auf Akteneinsicht, sollen entfallen. Weiterhin muss beim Erlass einer neuen Vorschrift eine andere benannt werden, die dafür außer Kraft gesetzt werden kann. Künftig werden neue Gesetze nur noch vom Justizministerium geprüft. Bisher wurde dies von einem Normprüfungsausschuss erledigt.

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