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Sachsens Justizminister Dr. Martens gegen Wiedereinfhrung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

23.06.2014drucken

Sachsens Justizminister will die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern und fordert auf der Justizministerkonferenz am 25./26. Juni 2014 in Binz, von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Wiedereinführung einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung abzusehen. Martens: „Das grundlose Speichern sämtlicher Telekommunikationsverkehrsdaten ohne Verdacht für eine Straftat oder einer konkreten Gefahr stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar... Das Vertrauen in die freie Kommunikation und die Wahrnehmung der Grundrechte wird dadurch beeinträchtigt. Niemand hat bislang den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung von Straftaten belegen können. Die Freiheitsrechte der Bürger haben hier Vorrang."

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